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Nachteilsausgleich

In besonderen Fällen kann durch die Schulleitung bei dezentralen Prüfungen auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Bei zentralen Prüfungen in den Bildungsgängen, die zum Abitur führen, ist der Antrag bei der Bezirksregierung über die Schulleitung zu stellen.

Die genauen Regelungen finden Sie hier: Nachteilsausgleich

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  • Zuletzt geändert: 2023/09/07 07:12
  • von admindit